Tätigkeitsbericht 1992
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BERICHT

des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1992

(Auszüge)

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin [LINK] und dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen § 29 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -). Der vorliegende Bericht schließt an den vorgelegten Jahresbericht 1991 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar 1992 und 31. Dezember 1992 ab.

 
Inhaltsübersicht:


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  1. (...)
  2. Technische Rahmenbedingungen
    2.1 Entwicklung der Informationstechnik
    2.2 (...)
    2.3 Neue Dimensionen durch Cyberspace


BERICHT

des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1992

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 Letzte Änderung:
 am 15.03.1999
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